Allgemeine Geschäftsbedingungen
General terms and conditions
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht nochmals im Einzelfall ausdrücklich widersprechen. Für Gegenstand und Umfang der Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Absprachen mit unseren Vertretern verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen an Geräten und Bauteilen behalten wir uns vor.
§ 2 Lieferzeit und Versand
Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer behördlicher Bescheinigungen. Vorgesehene Lieferfristen sind unverbindlich. Inverzugsetzung, Verzugsstrafen oder Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung sowie Stornierung von Bestellungen wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden/Käufer zumutbar sind.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns, sowie auch einem unserer Unterlieferanten die Lieferung wesentlich erschweren. Der Kunde/Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk. Wir haben unsere Lieferverpflichtung mit Aufgabe des Liefergegenstandes zum Transport erfüllt. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden/Käufers durch uns nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sofern unsere Produkte in Embargo-Länder exportiert werden, sind vom Kunden vor dem Versand Nachforschungen über das endgültige Bestimmungsland aller Exportaufträge anzustellen. Das bewusste rechtswidrige Umleiten von Lieferungen unserer Produkte in Embargo-Länder ist von Metzger Technik GmbH & Co. KG grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung geht die Haftung auf den Kunden über.
§ 3 Anspruchsgefährdung
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden/Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch welche unsere Ansprüche gefährdet werden, oder stellt sich heraus, dass in den letzten drei Jahren vor Vertragsschluss ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden/Käufers eröffnet oder mangels Masse zurückgewiesen wurde oder dass der Kunde/Käufer die Vermögensauskunft/eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder dass Haftbefehl ergangen ist, sind wir berechtigt, vom Kunden/Käufer Vorleistungen oder Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaften) zu verlangen. Kommt der Kunde/Käufer unserem Verlangen binnen angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Abnahme
Wenn eine Abnahme durch den Kunden/Käufer oder ein von ihm zu beauftragender Dritte vereinbart ist, kann die Lieferung sofort nach der Meldung der Versandbereitschaft erfolgen. Die Abnahmekosten zzgl. etwaiger Verpackungskosten trägt der Kunde/Käufer, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 5 Werktagen, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme auf Kosten und Gefahr des Kunden/Käufers zu versenden oder zu lagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert.
§ 5 Mängelrügen
Mängelrügen oder Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung in Textform z.B. per Mail oder Fax zu unserer Kenntnis gelangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei mangelhafter Lieferung hat der Kunde/Käufer kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sondern nur Anspruch auf Beseitigung des Mangels bzw. auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Maßgebend für die Berechnung sind die im Werk oder Auslieferungslager festgestellten Maße, Gewichte und Stückzahlen.
Mängelrügen verwirken spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mangelrüge durch uns.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden/Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren, zur Zeit der Verarbeitung.
Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Kunden/Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden/Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Der Kunde/Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Der Kunde/Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß der Ziffer 3 und 4 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer, zwecks Zahlung an uns, bekannt zu geben. Übersteigt der Wert unserer bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Kunde/Käufer unverzüglich benachrichtigen.
§ 7 Gewährleistung
Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung des Liefergegenstandes. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro (€) zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt € 100,00, Bei Aufträgen unter € 100,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,00.
Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg. Bei Erstellung von X-Rechnungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00.
§ 9 Zahlung
Auslandszahlungen sind ausschließlich durch Proforma-Rechnung in Vorauskasse ohne Abzug zu leisten.
Bankspesen werden komplett vom Kunden übernommen und werden bei evtl. Abzug gebührenpflichtig nachgefordert.
Zahlungen sind in Euro (€) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Für die Wahrung der Frist ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Kommt der Kunde/Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugskosten zu fordern. Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden/Käufers in Frage zu stellen, so werden unsere noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig und behalten uns die Umstellung auf Vorauskasse vor. In beiden Fällen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise und auch schon vor erfolgter Lieferung, für bereits angenommene Aufträge unter Stellung einer angemessenen Frist Vorauszahlung oder Sicherungsleistung zu verlangen. Entspricht der Kunde/Käufer diesem Verlangen nicht, so können wir die Lieferung ablehnen und Schadensersatz verlangen, sowie von allen geschlossenen Verträgen auch (teilweise) zurücktreten. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden/Käufers verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Vaihingen/Enz. Vorstehendes gilt auch gegenüber Dritten, die für die Verpflichtungen des Kunden/Käufers haften.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.
Metzger Technik GmbH
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